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Interpellation Büchel: Auch Bundesrat findet Gelder von Fifa & Co. an Interpol nicht unproblematisch

veröffentlicht am Donnerstag, 27.08.2015

Finanz & Wirtschaft


Bern (awp/sda) - Der Bundesrat hält es nicht für nötig, die Steuerbefreiung von Sportverbänden neu zu regeln oder die Praxis der Kantone zu kontrollieren. Auch eine Sonderregelung für grosse internationale Sportverbände wie den Weltfussballverband Fifa lehnt er ab.

Eine Sonderregelung für einzelne Vereine wäre wegen des verfassungsrechtlichen Grundsatzes der Rechtsgleichheit problematisch, schreibt der Bundesrat in seiner am Donnerstag veröffentlichten Antwort auf eine Interpellation von Cédric Wermuth (SP/AG).

Dieser wollte vom Bundesrat wissen, welche Möglichkeiten er sehe, besonders finanzstarke internationale Sportverbände steuerrechtlich den Kapitalgesellschaften gleichzustellen, ohne dass nationale Sportverbände und Verbände in bescheidenen finanziellen Verhältnissen darunter leiden würden.

Die heutigen Steuerprivilegien seien besonders stossend, wenn es sich um millionenschwere Konzerne der Unterhaltungsindustrie handle, was insbesondere auf das IOC, die Uefa und die Fifa zutreffe, hält Wermuth fest.

MEHRHEITLICH STEUERBEFREIT

Der SP-Nationalrat erkundigt sich auch, welche Sportverbände heute von der direkten Bundessteuer und von den Gewinn- und Kapitalsteuern auf kantonaler Ebene befreit seien. Dazu gibt der Bundesrat wegen des Steuergeheimnisses keine Auskunft. Eine Erhebung von 2006 habe jedoch gezeigt, dass die internationalen Sportverbände mehrheitlich von der Gewinnsteuer befreit seien, schreibt er.

Nicht berücksichtigt wurde die Steuerbefreiung auf kantonaler Ebene. Die Kontrolle darüber falle vollumfänglich in die Kompetenz der Kantone, hält der Bundesrat fest. Er weist indes darauf hin, dass er 2008 die Praxis der Kantone gutgeheissen habe.

Die Steuerbefreiung setzt voraus, dass der Verband ein Allgemeininteresse verfolgt. Ein weiteres Kriterium ist die Uneigennützigkeit. Zur Gewährung der Steuerbefreiung müsse deshalb stets verlangt werden, dass keine eigenen Interessen verfolgt würden, erklärt der Bundesrat.

GRÖSSTE SCHENKUNG AN INTERPOL

Die Fifa ist auch Thema einer Interpellation von Nationalrat Roland Büchel (SVP/SG). Hier geht es um die Schenkungen privater Geldgeber an die internationale Polizeiorganisation Interpol. Der Bundesrat beruft sich in seiner Antwort auf die Angaben von Interpol. Demnach belaufen sich die vereinbarten Zuwendungen seit 2010 auf insgesamt 141 Millionen Euro.

Die grösste Schenkung im Umfang von 8 Millionen Euro stammt von der Fifa. Im Juni hatte der neue Interpol-Generalsekretär beschlossen, die Vereinbarung mit der Fifa über insgesamt 20 Millionen Euro zu sistieren. Auch Schweizer Firmen wie Novartis oder Roche hätten Schenkungsvereinbarungen mit Interpol abgeschlossen, schreibt der Bundesrat. Dies im Hinblick auf die Bekämpfung der Medikamentenfälschung und des illegalen Medikamentenhandels.

Aus Sicht des Bundesrates sind private Geldspenden an Interpol nicht unproblematisch. Interpol könnte bei seinen Aktivitäten beeinflusst werden, gibt er zu bedenken. Die Schweiz habe an der Interpol-Generalversammlung 2011 als erstes Land überhaupt auf die Problematik hingewiesen. In der Folge seien Bestimmungen dazu ins Finanzreglement der Organisation aufgenommen worden.

cf

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