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Büchel fordert für Auslandschweizer besseren Bankzugang
veröffentlicht am Freitag, 15.08.2014
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www.swissinfo.ch/ger/auslandschweizer-fordern-besseren-bankzugang/40557368
www.swissinfo.ch/spa/postfinance---refugio-para-expatriados-/40551444
Der Bund soll die Bedingungen schaffen, dass alle Auslandschweizer bei der PostFinance ein Konto eröffnen können. Das fordert der Auslandschweizerrat in einer Resolution. Die konsularische Registrationspflicht soll auch im neuen Auslandschweizergesetz festgeschrieben werden.
"Die Auslandschweizer haben zusehends Schwierigkeiten, ihre angestammten Bankverbindungen in der Schweiz aufrecht zu erhalten", sagte der Präsident der Auslandschweizer-Organisation ASO anlässlich der Sommersitzung des Auslandschweizerrates in Aarau.
In der Tat sieht sich ein Teil der Auslandschweizer seit Jahren mit dem Problem konfrontiert, dass sie ihre Schweizer Bank auffordert, ihr Konto zu künden oder das Konto aufhebt. Betroffen waren zuerst, also vor rund sechs Jahren, die in den USA lebenden Auslandschweizer. Mittlerweile haben auch Schweizer, die in europäischen oder andern Ländern leben dasselbe Problem.
Andere Banken stellen das Konto in der Schweiz nicht grundsätzlich infrage, erhöhen jedoch die Gebühren zur Führung des Kontos. Die Praxis ist von Bank zu Bank verschieden. Es gibt auch Banken, die weiterhin Auslandschweizerkonten führen.
Dauerthema im Rat
Das Thema ist im Auslandschweizerrat seit Jahren ein Dauerbrenner. Roland Büchel, Nationalrat der Schweizerischen Volkspartei (SVP), hat vor einiger Zeit eine Motion deponiert. Sie verlangt, dass sich der Bund dafür einsetzt, dass die PostFinance – eine sich zu 100% im Besitz des Bundes befindende Tochterfirma der Post – verpflichtet wird, für alle Auslandschweizer, die das wünschen, ein Bankkonto zu führen.
Das Parlament wird sich voraussichtlich im kommenden September mit der Motion Büchel befassen. Mit der praktisch einstimmig verabschiedeten Resolution will der Auslandschweizerrat die Öffentlichkeit und das Parlament für das Problem sensibilisieren.
Weissgeld-Nachweis unabdingbar
Die PostFinance soll allerdings lediglich zur Führung eines Basiskontos verpflichtet werden. Vermögensverwaltung, Anlageberatung und der Handel mit Finanzmarkprodukten sind ausgeschlossen. Zudem ist der Nachweis, dass die Vermögenswerte am steuerlichen Wohnsitz des Kontoinhabers deklariert worden sind, eine unabdingbare Voraussetzung, wie Nationalrat Büchel gegenüber swissinfo.ch sagt.
Dem Branchenverband Swiss Banking ist das Problem bekannt. In den vergangenen Jahren seien die Kosten und Risiken im grenzüberschreitenden Vermögensverwaltungsgeschäft deutlich gestiegen. Das habe zur Folge, dass einzelne Banken je nach Geschäftsmodell zum Schluss gekommen seien, dass sich Kundenbeziehungen in bestimmten Ländern nicht mehr lohnten, weil der Aufwand zu gross geworden sei, begründet Thomas Sutter, Leiter Kommunikation bei Swiss Banking gegenüber swissinfo.ch.
Keine verbindlichen Zahlen
Sutter verweist auf die strengeren Regulierungen und Vorschriften in verschiedenen Ländern. "Auslandschweizer sind dort steuerpflichtig, wo sie wohnen und unterstehen dem Recht des jeweiligen Landes. Die Banken müssen Recht und Regulierungen im entsprechen Land kennen und einhalten und das ist mit Kosten und Risiken verbunden", so Sutter.
Die Anzahl der vom Problem betroffenen 750'000 Auslandschweizer schätzt Büchel auf rund 100'000. Verlässliche Zahlen gibt es nicht, denn Kontoauflösungen und ebenso die Gründe die dazu führen, unterstehen dem Bankkundengeheimnis.
Der richtige Schweizer
Das von der ASO seit langem angestrebte Auslandschweizergesetz ist auf der Zielgeraden. Doch bleibt ein Ziel der ASO mindestens bislang unerreicht. Konkret wollen der Bundesrat und der Nationalrat die bisher geltende Registrationspflicht bei einem Konsulat oder einer Botschaft im jeweiligen Auswanderungsland ersatzlos streichen. Der Ständerat hingegen will sie im neuen Gesetz verankern. Das Parlament muss in den kommenden Monaten diese Differenz bereinigen und sich auf eine Lösung einigen.
Halbe Schweizer?
Wer sich nicht registriert, kann allerdings nicht sanktioniert werden. Und auch wenn die Registrationspflicht im Gesetz verankert wird, bleibt ein Nichtbefolgen ohne Folgen, denn die Eigenverantwortung ist einer der wesentlichen Grundgedanken im Gesetz. "Wir können die Registrierung nicht obligatorisch durchsetzen. Wir wollen zwar randvolle Auslandschweizer-Register, aber die Leute sollen sich aus einer Überzeugung registrieren lassen und nicht, weil es eine Pflicht ist", sagte Jürg Burri, Direktor der konsularischen Dienste im Aussendepartment vor dem Rat. "Wir wollen im Krisenfall eine möglichst breite Abdeckung."
Dass der Bundesrat die Registrierung aufheben will und Jürg Burri den Räten aus aller Welt die Haltung der Regierung näher bringen wollte, löste im Rat eine lange, zuweilen emotionell geführte Debatte aus. "In der Schweiz wird bald jeder Baum registriert, aber die Auslandschweizer lässt man vom Radar verschwinden", sagte ein Vertreter der Auslandschweizer-Vereine in Neuseeland. "Eine Schweizer, der sich nicht immatrikulieren lässt, ist nur ein halber Schweizer", behauptete ein Delegierter aus Venezuela.
Von Andreas Keiser, Aarau, swissinfo.ch