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Büchel bezeichnet das neue Anti-Korruptions-Gesetz für den Sport als Papiertiger
veröffentlicht am Sonntag, 11.05.2014
Zentralschweiz am Sonntag, Ostschweiz am Sonntag
http://www.ostschweiz-am-sonntag.ch/ostschweiz-am-sonntag/politik-und-wirtschaft/art304159,3805468
Antikorruptionsgesetz: Politiker reden bereits von einem "Papiertiger"
BERN
Der Bundesrat hat kürzlich dem Parlament seinen Vorschlag präsentiert, wie er Privatbestechung stärker ahnden will. Dafür wurden zwei massgebliche Hürden gesenkt. Zum einen soll die Bestechung Privater von Amtes wegen verfolgt werden und nicht nur, wenn ein Betroffener eine Strafanzeige einreicht. Zum anderen soll Korruption auch dann geahndet werden, wenn sie in der Wirtschaft nicht zu Wettbewerbsverzerrungen führt, wie der Bundesrat schreibt.
Hohe Hürden für Verfolgung
Die Verschärfung begründet die Landesregierung unter anderem mit den in der Schweiz ansässigen Sportverbänden, die Drehscheibe wirtschaftlicher und finanzieller Interessen seien und deren Entscheide verschiedentlich durch Korruptionsskandale in Verruf gekommen seien. Die Reform ist so sehr auf die Sportverbände zugeschnitten, dass Jérôme Valcke, Generalsekretär des Weltfussballverbandes Fifa, von einer «Lex Fifa» sprach.
Fürchten müssen sich die Sportverbände aber nicht. Denn die Hürden, um die Bestechung eines Sportfunktionärs verfolgen zu können, bleiben hoch. So muss bei der Straftat ein Bezug zum Schweizer Recht bestehen.
Das heisst, entweder muss ein Teil der Delikte auf Schweizer Boden begangen werden, oder einer der Beteiligten – Bestechender oder Bestochener – muss Schweizer sein. Die Sportverbände selbst sind fein raus, sobald sie einen Ethik-Kodex haben, der Korruption verdammt.
Geringes Risiko
«Das Gesetz lässt sich recht leicht umgehen», sagt SVP-Nationalrat Roland Rino Büchel. «Es ist ein Papiertiger.» Der St. Galler weiss, wovon er spricht, er war selbst lange im Sportmarketing tätig. Das Risiko für Bestechung im grossen Stil besteht laut Büchel heute vor allem bei der Vergabe von grossen Sportanlässen.
«Indem man die Vergabe nicht in der Schweiz macht, ist das Schweizer Recht schon nicht mehr anwendbar», sagt Büchel. «Ausserdem wird die Schweiz als Austragungsort von Olympischen Spielen oder grossen internationalen Fussballturnieren auf absehbare Zeit nicht kandidieren.» Damit sei das Risiko, dass Schweizer als Geber in Bestechungsskandale verwickelt sind, gering. (fak)