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Uneinige Schweizermacher in Bern
veröffentlicht am Mittwoch, 27.11.2013
St. Galler Tagblatt, Rheintaler, Thurgauer Zeitung, Appenzeller Zeitung, und div. Tagblatt-Kopfblätter
http://www.rheintaler.ch/aktuell/schweiz/tb-in/Uneinige-Schweizermacher;art120101,3619195
Wer weniger als 10 Jahre in der Schweiz gelebt hat, soll laut Nationalrat nicht eingebürgert werden können.
Auch im zweiten Anlauf hat sich der Nationalrat bei der Beratung der Einbürgerungsvorlage nicht dem grosszügigeren Ständerat angenähert. Hauptstreitpunkte sind die geforderte Aufenthaltsdauer und ihre Anrechenbarkeit.
Christian Kamm/Bern
Es weht ein rauher Wind im Einbürgerungsland Schweiz. Nicht erst seit dem letzten Wochenende, als die Stimmbürger des Kantons Bern eine Initiative der Jungen SVP angenommen haben. Diese verlangt, dass Kriminelle und Sozialhilfeempfänger keinen Schweizer Pass mehr erhalten. Auch im Bundeshaus liegen die Parlamentarier punkto Einbürgerungen schon länger über Kreuz.
Zehn Jahre müssen es sein
Die Konfliktlinie verläuft zwischen den Parlamentskammern. Während der Nationalrat seit Beginn der Beratungen des Bürgerrechtsgesetzes höhere Hürden für Einbürgerungen schaffen will, hält der Ständerat zum Bundesrat. Der schlägt zwar auch strengere Kriterien vor, im Gegenzug will er aber die Mindestaufenthaltsdauer, nach der eine Einbürgerung möglich ist, von heute zwölf auf acht Jahre senken. Da machte der Nationalrat von Anfang an nicht mit. Der Ständerat schon, wenn auch knapp (22:21). Gestern war wieder die grosse Kammer am Zug. Nicht überraschend hat sie ihren Kurs bestätigt und votiert weiter für die Zehn-Jahres-Frist. Acht Jahre hatten keine Chance, zwölf allerdings, wie von der SVP gefordert, ebenso wenig.
Keine weiteren Verschärfungen
Damit bleibt es in diesem Punkt bei einer Verschärfung, die aber nach dem Willen der Mehrheit nicht noch weiter verschärft werden soll. Diesen Kurs fuhr der Nationalrat auch in den weiteren umstrittenen Punkten. Er verlangt von Einbürgerungswilligen eine gute Verständigung «in Wort und Schrift». Dem Ständerat genügt eine gute Verständigung. Umstritten bleiben auch die Regeln für vorläufig Aufgenommene. Das betrifft jene, die etwa wegen eines Krieges nicht in ihr Herkunftsland zurückgeschickt werden können. Hier ist der Ständerat für eine Anrechnung der vorläufigen Aufnahme an die geforderte Frist, der Nationalrat nicht. Auch das bestätigte die grosse Kammer gestern.
Die SVP stand trotz des politischen Rückenwinds aus dem Kanton Bern mit weitergehenden Anträgen auf verlorenem Posten. Der Rat solle doch diesem «politischen Signal» vom Wochenende die notwendige Beachtung schenken, appellierte Heinz Brand (SVP/GR) – vergebens. Schlimmer noch: Als sich das Parlament wenigstens zu einem halben Schritt bewegen liess, machte es ihn erst noch in die andere Richtung. Ein zentraler Streitpunkt zwischen den beiden Kammern ist die doppelte Anrechnung des Aufenthalts zwischen dem 10. und 20. Altersjahr, die nach dem Willen von Bundesrat und Ständerat weiter gelten soll. Der Nationalrat kippte sie in der ersten Lesung, einigte sich gestern aber überraschend auf einen Kompromissvorschlag der Grünliberalen. Demnach soll der Aufenthalt in den Jugendjahren doppelt angerechnet werden, allerdings jener zwischen dem 5. und 15. Altersjahr. Man habe mit dieser Doppelzählung gute Erfahrungen gemacht, argumentierte Martin Bäumle (GLP/ZH), sie sollte sich aber neu auf die Schulzeit beziehen. Damit war die Brücke zur Mehrheit gebaut. «Es gibt keine bessere Integration als die Schule», sagte beispielsweise Isabelle Moret (VD) namens der FDP. Auch CVP, Linke und Grüne zogen mit.
«Am Volk vorbeipolitisiert»
Damit hatte die SVP endgültig keinen Grund mehr, mit dem Ausgang der Beratungen zufrieden zu sein. Aus seiner Sicht müsse man dieses Gesetz ablehnen, sagte Lukas Reimann (SVP/SG) gegenüber unserer Zeitung. Das Parlament habe die Chance verpasst, bei den Einbürgerungen genauer hinzuschauen. Das «Signal von Bern» sei nicht beachtet worden. Und was heisst dieses Signal für die SVP selber? Eine Volksinitiative zur Verschärfung der Einbürgerungspraxis? Wenn die Bundesversammlung eine im Sinne der Initiative der JSVP geänderte Berner Kantonsverfassung nicht genehmige, dann sofort, sagt Reimann.
Andere SVP-Parlamentarier halten sich noch zurück. Zwar sagt auch die Thurgauerin Verena Herzog, dass das Parlament am Volk vorbeipolitisiere. «Doch jetzt warten wir einmal die Schlussabstimmung ab.» Es könne gut sein, dass das Gesetz bereits dort scheitere. Andernfalls müsse ein Referendum wohl überlegt sein.
Die Einbürgerungsvorlage sei ein Geschäft, «das man dem Parlament eigentlich zutrauen müsste», meint Roland Büchel (SVP/SG). Deshalb wäre es gut beraten gewesen, die Stimmung im Volk mehr aufzunehmen.