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Schluss mit absurden Verkaufsverboten
veröffentlicht am Samstag, 07.09.2013
Der Rheintaler, Rheintalische Volkszeitung
Schluss mit absurden Verkaufsverboten – Ja zum Arbeitsgesetz
Bei der eidgenössischen Abstimmung vom 22. September 2013 haben wir die Möglichkeit, unsinnigen bürokratischen Massnahmen einen Riegel zu schieben. Bundesbeamte haben geregelt, welche Produkte wir kaufen dürfen – und wann dies zu geschehen hat. Dabei ist es zu abwegigen Verkaufsverboten bei Tankstellenshops gekommen.
National- und Ständerat stellten fest, dass die Regelung der Bürokraten ein Unsinn ist. Darum wurde diese korrigiert. Das hat fundamentalistischen Gewerkschaftern nicht gepasst. Sie haben das Referendum ergriffen. Obwohl in diesem Fall völlig übertrieben; das Vorgehen ist legitim. Weil es so ist, stimmen wir über ein Detail im Arbeitsgesetz ab.
Breite Allianz für ein Ja
Um gegen widersinnige bestehende Vorschriften zu kämpfen, hat sich eine breite bürgerliche Allianz gebildet. Zahlreiche Politikerinnen und Politiker von BDP, CVP, FDP, Lega, SVP und den Grünliberalen haben sich unter dem Motto „Schluss mit absurden Sortimentsbeschränkungen – Ja zum Arbeitsgesetz“ in einem überparteilichen Komitee zusammengeschlossen. 135 National- und Ständeräte sind dabei, also mehr als die Hälfte der eidgenössischen Parlamentarier.
Warum sind sie alle mit von der Partie? Ein wichtiger Grund ist, dass sich an den Öffnungszeiten nichts ändert: Wer das Gegenteil behauptet, sagt (bewusst oder unbewusst) nicht die Wahrheit. Bei dieser Abstimmung geht es nur um die Aufhebung einer vernunftwidrigen Sortimentsbeschränkung, welche der Staat heute auferlegt. Und zwar an den wenigen Tankstellen im Land, welche nachts sowieso geöffnet haben dürfen.
Cervelat vs. Bratwurst
Der Bundesrat schreibt im Abstimmungsbüchlein zu Recht: „Es leuchtet nicht ein, dass Tankstellenpersonal, das während der Nacht für den Verkauf von Treibstoff und den Betrieb des Bistros ohnehin anwesend ist, zwischen 1 und 5 Uhr nicht auch Shop-Waren verkaufen darf. Es muss heute einen Teil der Verkaufsfläche während dieser Stunden sogar noch absperren.“
Konkret heisst das: Rohe Eier dürfen nicht verkauft werden, gekochte aber schon. Ein Pfünderli Brot darf nicht verkauft werden, ein Bürli dagegen wohl. Gleich wie frische Früchte dürfen auch rohe Bratwürste nicht verkauft werden, gebratene indessen problemlos. (Und rohe Cervelats auch…)
Zugegeben, es ist nicht die wichtigste der aktuellen drei Abstimmungen. Deswegen nimmt sie im 64seitigen Abstimmungsbüchlein auch nur wenig Platz ein. Es geht einzig und allein um das Sortiment von 24 Tankstellenshops. Und damit um die Frage, ob zum Beispiel die Bratwurst, der Apfel und die Aprikosen während vier Stunden „legal“ werden. Aus Vernunftgründen stimme ich mit Überzeugung Ja zum geänderten Arbeitsgesetz.