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Büchel und SVP fordern mehr Transparenz bei den Entschädigungen an die Parlamentarier

veröffentlicht am Montag, 18.03.2013

div. Medien, Votum im Nationalrat


Parlamentarische Initiative 12.410 - Entschädigungen an die Parlamentarier

In diesem Geschäft war ich Sprecher der SVP-Frakton. Leider stimmten nur meine Partei und ein kleiner Teil der FDP und der CVP mit mir für mehr Transparenz bei den Entschädigungen an uns Parlamentarier.

Hier mein Votum im Nationalrat:

"Wie bei der parlamentarischen Initiative 11.497 (Heer) geht es hier um eine Änderung des Parlamentsressourcengesetzes. Die Entschädigungen der Parlamentarierinnen und Parlamentarier sollen dem fakultativen Referendum unterstellt werden.

Wir können unsere Entschädigungen vernünftiger und besser regeln als das heute der Fall ist.

Ich bin durchaus der Meinung, dass wir bis anhin einigermassen Mass gehalten haben, wenn es um die Vergütungen an uns selbst ging.

Wir lassen uns auch nicht von Chauffeuren herumfahren, wie das zum Beispiel die italienischen Abgeordneten tun.

Wir lassen uns vom Staat keinen persönlichen Berater- und Büroapparat in der Grösse eines ansehnlichen KMUs finanzieren, wie das zum Beispiel deutsche Parlamentarier tun können.

Wir stellen dem Steuerzahler auch keine Quietschentchen für das Bad oder andere komische Dinge in Rechnung, wie es beim einen oder anderen britischen Abgeordneten offenbar der Fall ist.

Und wir verhalten uns schon gar nicht wie die brasilianischen Senatoren, welche den Staat und somit ihre Bürger auf eine Art abzocken, die wohl selbst den Herren Barnevik und Vasella die Schamröte ins Gesicht treiben würde.

Man könnte also denken, dass eitel Sonnenschein herrsche und kein Handlungsbedarf bestehe. Dem ist nicht so. Denn die Sache hat einen Schönheitsfehler.

Wir tun nämlich etwas, das kein Angestellter in der Privatwirtschaft tun kann: Wir befinden über Teile unseres Einkommens abschliessend selber.

Dass dies zu Übertreibungen führen kann, zeigt sich exemplarisch an den Beiträgen, welche an die Fraktionen gehen. Diese sind in den letzten Jahren inflationär gestiegen.

Ich nenne Ihnen dazu drei Mal die Zahl 7:

Seit 1990 hat das Parlament diese Beiträge 7 Mal angehoben.

Sie betragen heute 7 Millionen Franken pro Jahr.

Das ist 7 Mal mehr als vor gut zwanzig Jahren.

Der fixe Grundbetrag pro Fraktion beträgt nun schon 144‘500 Franken; pro Fraktionsmitglied gibt es noch 26‘800 Franken dazu.

Weitere Erhöhungen können durch die Ratsbüros vorgeschlagen und mit einem einfachen Parlamentsbeschluss in Kraft gesetzt werden.

Ein Referendum ist nicht möglich.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, das entspricht doch nicht dem Demokratieverständnis in diesem Land!

Es ist problematisch, dass wir neben den Zahlungen an die Fraktionen auch unsere persönlichen Entschädigungen in alleiniger Kompetenz der Teuerung anpassen und in gewissen Bereichen auch erhöhen können.

Ziehen wir doch den Souverän bei künftigen Anpassungen mit ein und schreiben die Höhe aller Entschädigungen und Zulagen sowie die Beiträge an die Fraktionen in einem Bundesgesetz fest.

Damit wären sie dem fakultativen Referendum unterstellt.

Das ist aus staatspolitischen Gründen wünschenswert, weil es das Vertrauen zwischen Parlament und Souverän stärkt. Und zwar unabhängig davon, ob das Referendum ergriffen wird oder nicht.

Zeigen wir heute, dass bereit sind, transparent zu handeln. Und zwar auch dann, wenn es um eigene Belange geht.
Wer nicht nur für Transparenz sondern auch für eine massvolle Finanzpolitik einsteht, wird diesem Ausbau der demokratischen Mittel zustimmen.

Ich beantrage Ihnen deshalb im Namen der SVP-Fraktion, den positiven Geist dieser parlamentarischen Initiative - und auch jener von Kollege Heer - aufzunehmen und Folge zu geben."

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