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Bundesratswahl durch das Volk - Büchels Votum dazu im Nationalrat
veröffentlicht am Mittwoch, 05.12.2012
div. Medien
Bei der Bunderatswahl muss Transparenz an vorderster Stelle kommen. Sie muss wichtiger sein als die Mauscheleien, welche dieses Haus mehrmals erlebt hat.
Der Wahlkörper sollte den Mut haben, profilierte Kandidatinnen und Kandidaten zu wählen, also Persönlichkeiten, die in der Lage sind, sich selbstbewusst für eine selbstbewusste Schweiz einzusetzen.
Warum bin ich mit Überzeugung für die Volkswahl?
Erstens: Wir brauchen eine Exekutive, welche direkt dem Volk verantwortlich ist und nicht eine, die sich über Volksentscheide hinwegsetzt.
Herr Gross hat es als Sprecher der Kommission gesagt: Man wollte schon 1848 den Bundesrat ganz bewusst unter die oberste gesetzgebende Gewalt stellen.
Mit der Einführung der Volksinitiative im Jahr 1891 wurde das Volk faktisch zur obersten gesetzgebenden Gewalt.
Es war deshalb folgerichtig, dass es schon in den Jahren 1900 und 1942 Anläufe für eine Volkswahl des Bundesrates gab.
Zweitens: Dank der Volkswahl können wir den unwürdigen Geheimabsprachen und Ränkespielen, die seit einiger Zeit an der Tagesordnung sind, ein Ende setzen.
Die Nachteile der Bundesratswahl durch das Parlament werden immer offensichtlicher. Die unwürdigen Machtspiele werden von breiten Kreisen zunehmend kritisiert.
Ich kann das nachvollziehen. Denn die massgeblichen Parteien sind zum Teil nicht mehr ihrer Stärke entsprechend in der Landesregierung vertreten. Dieser Bruch mit der Zauberformel führt zu Spannungen.
Dazu kommt, dass Volksentscheide durch unsere Landesregierung nicht mehr konsequent umgesetzt werden und der Volkswille leider zunehmend missachtet wird.
Es ist an der Zeit, dass wir unser weltweit einzigartiges System nach 164 Jahren Bundesstaat und 121 Jahren Initiativrecht weiterentwickeln: Die Bürgerinnen und Bürger sollen endlich die Persönlichkeiten ihres Vertrauens in die Landesregierung wählen können.
Auch für die Bundesräte hätte die Volkswahl grosse Vorteile. Es wäre endlich klar, wem gegenüber sie in ihrem Handeln verantwortlich sind:
Nicht den Parteien, nicht den Verbänden, nicht irgendwelchen Interessenvertretern, nicht den Parlamentariern – sondern dem Schweizervolk.
Vom Volk gewählte Bundesräte wären von der höchsten Instanz in der Demokratie für ihr Amt legitimiert.
Der Bundesrat wüsste eine Mehrheit der Bürgerinnen und Bürger hinter sich; ohne Volkswahl bleibt dies ungewiss.
Somit wäre die Persönlichkeitswahl des Bundesrates und seine Wiederwahl durch das Volk eine tatsächliche Regierungsreform.
Sie wäre wirksamer als zum Beispiel zusätzliche Staatssekretäre und wirksamer als ein zweijähriges Bundespräsidium.
Gibt es die Gefahr, dass die massgeblichen politischen Kräfte bei einer Volkswahl nicht mehr in der Landesregierung vertreten wären?
Kaum. Die langjährigen Untersuchungen über die Regierungsratswahlen in den Kantonen zeigen, dass das Wahlvolk in aller Regel darauf bedacht ist, alle relevanten Parteien und Regionen in die Regierung einzubinden.
Überhaupt nichts anfangen kann ich mit der Behauptung der Gegner, dass die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger die Bundesratskandidaten nicht beurteilen könnten, weil sie diese gar nicht kennen würden und weil sie „viel zu weit weg“ seien.
Meine Frage: Warum soll ein Wähler zum Beispiel im Kanton St. Gallen fähig sein, 12 Nationalräte und 7 Regierungsräte zu wählen, nicht aber 7 Bundesräte? Von ihnen hört und sieht er tagtäglich mehr als von seiner kantonseigenen Exekutive.
Geht es bei den angeblichen Bedenken nicht viel mehr um uns Parlamentarier? Sind es nicht wir selbst, die den „Glanz“ der Bundesratswahlen nicht missen möchten?
Dieser Pomp darf nicht ernsthaft ein Argument sein, wenn es um die Interessen unseres Landes geht!
Geschätzte Kolleginnen und Kollegen, ich bin überzeugt, dass wir mit der Volkswahl die bestmöglichen Leute im Bundesrat hätten.
Darum geht es doch.
Deshalb bitte ich auch Sie, die Initiative zu unterstützen und dem Stimmvolk die Ja-Parole zu empfehlen.