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IV-Finanzierung: Nationalrätin Meier-Schatz gegen Roland Rino Büchel

veröffentlicht am Samstag, 12.09.2009 12.52 Uhr

Werdenberger & Obertoggenburger


Disput zur IV-Abstimmung12.09.2009- Lokalnachrichten
 

Disput zur IV-Abstimmung

An der Wiga haben Parteienvertreter über die Vorlage zur IV-Zusatzfinanzierung diskutiert. Von links bis rechts war man sich darin einig, dass die IV saniert werden muss. Doch über das Wie gingen die Meinungen auseinander.

Von Reinhold Meier 

Buchs. – Der Oberrieter SVP-Kantonsrat Roland Büchel plädierte für ein Nein in der Abstimmung vom 27. September. «Zu teuer und nicht nachhaltig», lautete sein Argument. Auf der Gegenseite setzte sich FDP-Kantonsrat Paul Schlegel aus Grabs für ein Ja ein und war damit nicht allein. Unterstützung kam von CVP-Nationalrätin Lucrezia Meier-Schatz und SP-Kantonsrat Peter Hartmann. Schulden verhindern und die Substanz  der AHV schützen, lautete ihre Kernthese.

Die Ausgangslage zur Abstimmung war klar. Der Bund will den bisher gemeinsamen Topf von AHV und IV in zwei getrennte Fonds überführen. Dies, weil das Defizit der IV die Substanz der AHV bedrohen könnte, wenn alles so bleibt, wie es ist. Der künftig selbständige IV-Topf würde dann im Sinne einer Anschubfinanzierung von drei Quellen gespeist: 
Einer Einmalzahlung aus der AHV-Kasse, die damit zugleich die Pflicht los wird, künftige Defizite zu übernehmen, eine temporäre Erhöhung der Mehrwertsteuer um 0,4 Prozent während sieben Jahren und die Übernahme der IV-Schuldzinsen im gleichen Zeitraum durch den Bund. Insgesamt geht es um rund 16 Milliarden Franken.

Schwindet Leidensdruck?

Roland Büchel lehnte dieses Modell ab und forderte, neue und alte Renten schärfer zu überprüfen, um zu Kosteneinsparungen zu kommen. Es könne doch nicht sein, dass 80 Prozent der jungen Neurentner wegen psychischer Probleme arbeitsunfähig seien, hielt er fest. Zwar erwarte er schärfere Neuregelungen im Zuge der 6. IV-Revision. Werde die Zusatzfinanzierung nun vorgezogen, lasse die Notwendigkeit dafür aber nach. «Bei einem Ja schwindet der Leidensdruck», legte er dar. Die Revision werde dann zum Rohrkrepierer. Dem könne man nur mit einem Nein vorbeugen.

Paul Schlegel bestritt nicht, dass es einzelne Missbräuche der IV gibt. Doch werde das hochgespielt. Zudem seien nur bei einem Drittel der IV-Bezüger psychische Gründe ausschlaggebend. Es sei nicht hinnehmbar, diese Menschen schlecht zu machen, forderte er. «Sind wir froh, wenn es uns nicht betrifft», erklärte er. Er habe selbst erfahren, dass sich Menschen schämten, die IV zu beantragen. Sie hätten Solidarität verdient. Eine Mehrwertsteuererhöhung von 40 Rappen auf 100 Franken sei massvoll. «Wer deswegen ein Sozialwerk in Gefahr bringt, hat die Staatsaufgabe nicht erfüllt», spitzte er zu.

Unverantwortbar?

Da pflichtete Lucrezia Meier-Schatz gerne bei. Sie erinnerte daran, dass sich das Parlament eine Zeitvorgabe von sieben Jahren gesetzt habe, um die IV zu sanieren. Danach laufe die erhöhte Mehrwertsteuer wieder aus. Bei einem Nein Ende September werde kein Problem gelöst und der eigene IV-Fonds hinfällig. «Das ist nicht verantwortbar», erklärte die Nationalrätin. Eine Gefährdung der AHV sei der älteren Generation nicht zumutbar und der Staat müsse stattdessen Schulden machen. «Das will ich nicht», hielt sie fest.

Bei einem Nein schiebe man jedes Jahr 1,4 Milliarden Franken neue Schulden vor sich her, ergänzte Peter Hartmann. Er erinnerte auch daran, dass die von der SVP geforderten Verschärfungen schon weitgehend umgesetzt seien. So bekomme etwa ein IV-Bezüger, der im Ausland lebt, bereits im nächsten Monat keine Rente mehr, wenn er die Zusammenarbeit bei der Überprüfung verweigere. Auch Neurenten würden auf das Schärfste überprüft, sagte er. «Dabei entsteht viel Leid», hat er beobachtet.

Roland Büchel konterte, dass nur ein Nein Kleingewerbe und Privathaushalte mitten in der Wirtschaftskrise vor Zusatzbelastungen schützten. Die Gegenseite widersprach mit dem Hinweis auf die nur geringe und dazu zeitlich befristete Erhöhung der Mehrwertsteuer. Dies müsse der Gesellschaft der Schutz beider Sozialwerke wert sein, hiess es, und daher votiere man für ein Ja.

 

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