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Rauchverbot in St. Gallen - die offenen Fragen

veröffentlicht am Mittwoch, 01.10.2008 17.10 Uhr

Einfache Anfrage an die Regierung (Büchel-Oberriet)


Wenn es um die st. gallische Antiraucherpolitik geht, könnte die Lage chaotischer kaum sein. Klar ist einzig, dass nichts klar ist. Ausser, dass unbescholtene Bürger ein undurchdachtes Gesetz übertreten werden. Wer darf noch was tun, wie werden "Sünder" bestraft, wenn sie sich nicht obrigkeitstreu verhalten? Wie wird das Gesetz durchgesetzt? Ich habe in meiner Funktion als Kantonsrat die folgenden Fragen an die St. Galler Regierung gerichtet: 

Werden die amtlichen St. Galler Antiraucherbrigaden in zivil oder uniformiert auftreten?
 

Nach verschiedenen regierungsrätlichen und parlamentarischen Beschlüssen sowie einem Bundesgerichtsentscheid herrscht in der Schweiz eine grosse Rechtsunsicherheit um die diversen amtlichen Rauchverbote.

Die staatlichen Stellen gehen in ihrem missionarischen Eifer zu schnell vor. Das aktuelle Beispiel „Kanton Genf“ ist ein Beleg dafür. Das Rauchverbot war in Genf seit dem 1. Juli 2008 in Kraft. Der dekretierte Bussenkatalog reichte von mindestens 100 bis zu 1'000 Franken für Privatpersonen und sogar bis zu 10'000 Franken für Gastwirte.
 
Nun muss die Genfer Regierung das Rauchen nicht nur in Restaurants und Bars, sondern auch in öffentlichen Gebäuden(!) wieder erlauben. Der Grund dafür ist: Die Regierung hatte das Parlament mit ihren rechtswidrigen Schnellschüssen übergangen. Wo blieb die Gewaltentrennung? Das Bundesgericht hat kürzlich entschieden, dass die kantonale Exekutive nicht notrechtmässig hätte handeln dürfen.
 
Wenn Regierungen ihre Bürger „erziehen“ wollen, werden in der Schweiz offenbar sowohl die Verhältnismässigkeit als auch die Gewaltentrennung zur Nebensache.
 
Das hiesige Rauchverbotsgesetz ist seit heute in Kraft. Die Unsicherheiten bei der Umsetzung sind im Kanton St. Gallen akut. Auch auf Bundesebene ist nach dem gestrigen Entscheid des Ständerates noch vieles unklar. Deswegen muss sogar eine Einigungskonferenz zwischen National- und Ständerat einberufen werden.

In diesem Zusammenhang bitte ich die Regierung, folgende Fragen zu beantworten:
 
  1. Das Rauchen wird im Kanton St. Gallen in einer grossen Anzahl privater Räumlichkeiten neu mit Busse bestraft. Wer verfügt über die Autorität, diese Bussen auszusprechen?
  2. Wie viele private Räumlichkeiten (Restaurants, Bars, etc.) sind im Kanton St. Gallen von diesen staatlichen Verboten betroffen?
  3. Mit welchem Betrag werden die Raucher gebüsst? Seit wann ist das Strafmass wo und durch wen geregelt?
  4. Können St. Galler Wirte belangt werden, wenn Gäste in deren privaten Lokalen rauchen? Falls ja, bewegt sich das Strafmass auf „Genfer Niveau“? Kann es gar zum Entzug des Wirtepatents kommen?
  5. Wie definiert die Regierung den Begriff „zivile Kontrolle“, welcher in den letzten Tagen gegenüber Journalisten offenbar mehrmals verwendet worden ist?
  6. Plant die Regierung, wie gestern auf „Tele Ostschweiz“ und heute auf „Radio FM1“ verlautbart, derartige „zivile Kontrollen“ ein- und durchzuführen? Oder sind die Aussagen aus dem Sicherheits- und Justizdepartement richtig, wonach nur auf Anzeige hin eingeschritten wird? 
1. Oktober 2008
Roland Rino Büchel

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