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Automatismus bei Einbürgerungen
veröffentlicht am Mittwoch, 28.05.2008 14.59 Uhr
Der Rheintaler, Rheintailische Volkszeitung
von Roland Rino Büchel
In der Politik müssen die wichtigen Schritte wohl überlegt sein. Darum muss bei uns das Volk immer wieder selbst in die Hosen. Denn die Elitären lassen sich vielfach leicht verleiten.
Am 1. Juni 2008 geht es wieder um etwas Grundlegendes, nämlich das einzigartige dreistufige Schweizer Bürgerrecht in der Gemeinde, im Kanton und beim Bund. Um die Gesetze rund um den Schweizer Pass besser zu verstehen, blenden wir 17 Jahre zurück. Die Eidgenossenschaft feierte ihr 700-jähriges Bestehen. Ich arbeitete auf der Schweizer Botschaft in Argentinien. Als Jüngster von allen. Im gleichen Jahr war ich auch in Frankreich, Italien und Uruguay im Einsatz. 1991 gab es total 4994 ordentliche und 337 erleichterte Einbürgerungen.
Die Schweizer Diplomaten diskutierten auf der ganzen Welt. Das Thema waren die Auswirkungen des revidierten Gesetzes, welches ab dem 1. Januar 1992 gelten sollte. Die Hauptfrage war, wie viele Einbürgerungen es in den folgenden 20 Jahren geben würde. „Im Durchschnitt etwas mehr als im Jahr 1991, total gut hunderttausend bis 2011, maximal hundertfünfzigtausend“, waren die Schätzungen der Experten. Ganz wenige tendierten gegen zweihunderttausend. Eine höhere Zahl habe ich von keinem der Spezialisten gehört.
„Eine halbe Million“, sagte ich und legte meine Berechnungen auf den Tisch. Die Chefs waren kurz davor, meine Zurechnungsfähigkeit in Frage zu stellen. „Absolut unmöglich, es wird nie zu solchen Masseneinbürgerungen kommen“, lautete das einhellige Credo der damaligen Berater des Bundesrates. Sie hatten tausend gescheite Gründe, warum es auf keinen Fall eine derartige Schwemme an Neuschweizern geben würde.
Etwas ist klar; auch ich hatte mich verkalkuliert. Um wie viel? Bis Ende 2011 werden es gegen 650'000 neu Eingebürgerte sein. Für hunderttausend neue Papierschweizer brauchen wir heutzutage zwei Jahre – nicht zwei Jahrzehnte wie damals von den Spezilisten behauptet. Und die Kadenz erhöht sich weiter.
Viele Einbürgerungen laufen heute schon am Volk und an den Gemeinden vorbei: der Segen kommt aus den Büros der Bundesbeamten. Ein solcher Verwaltungsakt wird „erleichterte Einbürgerung“ genannt. Im Kern hat das mit den Gemeinden zu tun. Je lascher dort eingebürgert wird, desto mehr halb- und vollautomatische Schweizer (Heirat, Nachkommen) sind die Folge.
Mit ihrem Entscheid vom 7. Juli 2003 haben ein paar Lausanner Bundesrichter bewirkt, dass wir Bürger nicht mehr selbst bestimmen dürfen, welches Gemeindegremium für die ordentlichen Einbürgerungen zuständig sein soll. Zudem müsse ein „Nein“ begründet und ein generelles Beschwerderecht eingeführt werden. Unsere urdemokratischen Rechte sind dadurch massiv unterhöhlt worden.
Es ist dringend notwendig, hier einen Riegel zu schieben und das bewährte Recht wieder herzustellen. Ich bin mir sicher, dass die Rheintaler ein überzeugtes „Ja“ in die Urne legen. Damit in unserem Land wieder die Bürger das Sagen haben. Wie während 155 Jahren, von 1848 bis 2003.
In der Politik müssen die wichtigen Schritte wohl überlegt sein. Darum muss bei uns das Volk immer wieder selbst in die Hosen. Denn die Elitären lassen sich vielfach leicht verleiten.
Am 1. Juni 2008 geht es wieder um etwas Grundlegendes, nämlich das einzigartige dreistufige Schweizer Bürgerrecht in der Gemeinde, im Kanton und beim Bund. Um die Gesetze rund um den Schweizer Pass besser zu verstehen, blenden wir 17 Jahre zurück. Die Eidgenossenschaft feierte ihr 700-jähriges Bestehen. Ich arbeitete auf der Schweizer Botschaft in Argentinien. Als Jüngster von allen. Im gleichen Jahr war ich auch in Frankreich, Italien und Uruguay im Einsatz. 1991 gab es total 4994 ordentliche und 337 erleichterte Einbürgerungen.
Die Schweizer Diplomaten diskutierten auf der ganzen Welt. Das Thema waren die Auswirkungen des revidierten Gesetzes, welches ab dem 1. Januar 1992 gelten sollte. Die Hauptfrage war, wie viele Einbürgerungen es in den folgenden 20 Jahren geben würde. „Im Durchschnitt etwas mehr als im Jahr 1991, total gut hunderttausend bis 2011, maximal hundertfünfzigtausend“, waren die Schätzungen der Experten. Ganz wenige tendierten gegen zweihunderttausend. Eine höhere Zahl habe ich von keinem der Spezialisten gehört.
„Eine halbe Million“, sagte ich und legte meine Berechnungen auf den Tisch. Die Chefs waren kurz davor, meine Zurechnungsfähigkeit in Frage zu stellen. „Absolut unmöglich, es wird nie zu solchen Masseneinbürgerungen kommen“, lautete das einhellige Credo der damaligen Berater des Bundesrates. Sie hatten tausend gescheite Gründe, warum es auf keinen Fall eine derartige Schwemme an Neuschweizern geben würde.
Etwas ist klar; auch ich hatte mich verkalkuliert. Um wie viel? Bis Ende 2011 werden es gegen 650'000 neu Eingebürgerte sein. Für hunderttausend neue Papierschweizer brauchen wir heutzutage zwei Jahre – nicht zwei Jahrzehnte wie damals von den Spezilisten behauptet. Und die Kadenz erhöht sich weiter.
Viele Einbürgerungen laufen heute schon am Volk und an den Gemeinden vorbei: der Segen kommt aus den Büros der Bundesbeamten. Ein solcher Verwaltungsakt wird „erleichterte Einbürgerung“ genannt. Im Kern hat das mit den Gemeinden zu tun. Je lascher dort eingebürgert wird, desto mehr halb- und vollautomatische Schweizer (Heirat, Nachkommen) sind die Folge.
Mit ihrem Entscheid vom 7. Juli 2003 haben ein paar Lausanner Bundesrichter bewirkt, dass wir Bürger nicht mehr selbst bestimmen dürfen, welches Gemeindegremium für die ordentlichen Einbürgerungen zuständig sein soll. Zudem müsse ein „Nein“ begründet und ein generelles Beschwerderecht eingeführt werden. Unsere urdemokratischen Rechte sind dadurch massiv unterhöhlt worden.
Es ist dringend notwendig, hier einen Riegel zu schieben und das bewährte Recht wieder herzustellen. Ich bin mir sicher, dass die Rheintaler ein überzeugtes „Ja“ in die Urne legen. Damit in unserem Land wieder die Bürger das Sagen haben. Wie während 155 Jahren, von 1848 bis 2003.