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Vorstösse Büchel zu Markus Rauh - unbefriedigende Antwort der Regierung

veröffentlicht am Dienstag, 25.09.2007 13.57 Uhr

St. Galler Tagblatt, Der Rheintaler, Wiler Zeitung, etc.


Antwort der Regierung auf eine Interpellation Roland Rino Büchel zu Markus Rauh betreffend Kantonalbank und Konzert und Theater St. Gallen.


Nach Monaten hat sich die Regierung dazu bequemt, dringend notwendige Fragen zum "Swisscom-Schummler vom Bodensee" zu beantworten.

Der St. Galler Filz ist nur schwer zu durchdringen. Die Regierung weigert sich einmal mehr, eine anständige Antwort auf die Fragen aus dem Kantonsrat zu geben und versucht es mit einem billigen Gegenangriff.

Dieser zielt ins Leere. Neue Fragen tauchen auf. Das sind Fragen, die eine Antwort brauchen. Ich werde sie der Regierung stellen.

zum Ablauf im Kantonsrat:

Ein Kantonsrat hat das Recht, im Ratsplenum auf eine Interpellationsantwort der Regierung während drei Minuen zu sprechen. Sie können meine Replik unten nachlesen.

Der Fall "Rauh" ist noch nicht erledigt. Es gibt noch offene Fragen.















24.09.2007 (Antwort)
Interpellationen 51.07.19 – 51.07.20 – 51.07.43


Geschätzte Damen und Herren der Regierung

Die Antwort erinnert mich an die Spielweise der Schweizerischen Fussball-Nationalmannschft. Taktisch verhalten Sie sich gut, in der Qualität und in den messbaren Resultaten gibt es noch Verbesserungspotential. Es ist nicht möglich, in drei Minuten auf den gesamten Inhalt Ihrer Antwort einzugehen. Ich bin jedoch erstaunt über den Zeitpunkt der Information.

Die Antwort wurde uns Kantonsräten nicht zugestellt. Wir haben die gelben Blätter seit wenigen Minuten auf unseren Tischchen. In der Fusszeile des Dokuments ist zu lesen: Stand 23. Juli 2007! 

Vergessen Sie wenigstens nicht, die Fusszeile löschen, wenn Sie das Parlament ein weiteres Mal dermassen despektierlich behandeln. 

zu Punkt 1:

Da gibt es nicht viel zu sagen. Die Verfasser waren nicht in Hochform. Der Kommentar ist keine Meisterleistung. Klar wird einzig, dass die St. Galler Regierung aus Politikern zusammengesetzt ist, die sich auch wie Politiker verhalten. 

Nebulöse und tendenziöse Aussagen vermischen sich mit Belanglosem. Der Interpellant (das bin ich) betreibe gegenüber der St. Galler Kantonalbank und gegenüber der Genossenschaft Konzert und Theater „Rufschädigung“. Interessant ist, dass Sie mir keine einzige der einführenden Feststellungen meiner drei Interpellationen widerlegen. Warum? Weil es nichts zu widerlegen gibt.

Wenn denn schon mit grossen Begriffen wie „Ehrverletzung“ hantiert werden muss: Ist es nicht eher so, dass die Regierung mit ihren Sekundanten aus der Verwaltung versucht, den Ruf des Interpellanten zu schädigen? 

zu Punkt 4:

Es sei ein erklärtes Ziel, dass der Verwaltungsrat der St. Galler Kantonalbank nicht nach politischen Kriterien zusammengesetzt werde, schreibt die Regierung. Was soll ich dazu sagen? – Wenn ich einen Blick auf den Verwaltungsrat werfe, bleibt mir nur eine Antwort: Offenbar wird in diesem Fall das „erklärte Ziel“ nicht erreicht.

Eine weitere Aussage lautet (ich zitiere wortwörtlich): „Der Regierung selbst stehen grundsätzlich jedoch keine weiteren Rechte zu, als sie für jeden Aktionär gelten.“ Das ist eine unglaubliche und weltfremde Feststellung der Vertreter des Hauptaktionärs und Milliardengarantiegebers.

Ich kann dazu nur sagen: Hier geht es um „Pflichten“, nicht um „Rechte“.

zu den Punkten 6, 7 und 8:

Da hat es sehr interessante Aussagen und Zahlen dabei, die weitere Fragen aufwerfen. Ich erachte es als notwendig, dass diese aus den Reihen des Kantonsrates gestellt werden.

Zum Fazit:

Ich kann der Regierung kein Kränzchen winden. Dafür dreht und windet sie sich in ihrer Antwort zu sehr. Zudem stellt sie unzumutbare Vermutungen an. Als Folge und als Fazit bin ich mit der Antwort nach dem System „Einheitsbrei“ nur teilweise zufrieden.

24.09.2007 – Roland Rino Büchel

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