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Automatische Einbürgerung: gut für die Amis - schlecht für uns
veröffentlicht am Dienstag, 07.09.2004 14.00 Uhr
Rheintalsiche Volkszeitung, Der Rheintaler
Zitat aus Seite 8 des roten Abstimmungsbüchleins der Bundeskanzlei:
„…Andere Staaten wie beispielsweise die USA gehen wesentlich weiter: Alle im Land geborenen Kinder erhalten das Bürgerrecht des Landes...“ Das stimmt. Es ist auch in den lateinamerikanischen Staaten so. Als Mitarbeiter des Schweizerischen Aussenministeriums hatte ich mit dieser Thematik täglich zu tun.
Deshalb sage ich Ihnen: Erstens ist nicht alles gut, nur weil es aus Amerika kommt. Zweitens haben die „US-Bürger durch Geburt“ kein Recht auf einen weiteren Pass. Drittens sind die Voraussetzungen in der Schweiz komplett anders. Glücklicherweise, denn dies ist der entscheidende Punkt.
Eine kurze Erklärung dazu: Nach der Eroberung vor über 500 Jahren wurden auf dem amerikanischen Kontinent ungezählte Indianer umgebracht. Andere wurden versklavt oder verendeten an Seuchen.
Was hat all dies mit dem Bürgerrecht zu tun? Ganz einfach: Mit Ausnahme der wenigen überlebenden Indianer gäbe es schlicht und einfach keine Amerikaner! Jeder einzelne Weisse, Schwarze oder Mischling wäre Ausländer! Das wollten die Eroberer natürlich verhindern.
Die Lösung: das Bürgerrecht durch Geburt (ius soli) wurde angewendet.
Diese Erklärung wird uns von den Bundesbeamten nicht geliefert. Nichtwissen oder Absicht? Dies kann ich nicht beurteilen.
Aber ich bin guter Dinge, dass die Schweizer Bürger sich von unqualifizierter Behördenpropaganda nicht manipulieren lassen.
Auch die folgenden Fakten wollen die Verfasser des Abstimmungsbüchleins nicht auf den Tisch legen: Bereits heute bürgert die Schweiz im Verhältnis zur Gesamtbevölkerung über 3x mehr Ausländer ein als die EU-Staaten. Ohne automatische Einbürgerung der so genannt dritten Generation! Trotzdem leben bei uns 4x mehr Ausländer als im „Europa der offenen Grenzen“.
Jeder hat das Recht, selbst zu entscheiden. Zu den Bürgerrechtsvorlagen stimme ich aus Ueberzeugung 2x Nein.
Roland Rino Büchel, Kantonsrat SVP
„…Andere Staaten wie beispielsweise die USA gehen wesentlich weiter: Alle im Land geborenen Kinder erhalten das Bürgerrecht des Landes...“ Das stimmt. Es ist auch in den lateinamerikanischen Staaten so. Als Mitarbeiter des Schweizerischen Aussenministeriums hatte ich mit dieser Thematik täglich zu tun.
Deshalb sage ich Ihnen: Erstens ist nicht alles gut, nur weil es aus Amerika kommt. Zweitens haben die „US-Bürger durch Geburt“ kein Recht auf einen weiteren Pass. Drittens sind die Voraussetzungen in der Schweiz komplett anders. Glücklicherweise, denn dies ist der entscheidende Punkt.
Eine kurze Erklärung dazu: Nach der Eroberung vor über 500 Jahren wurden auf dem amerikanischen Kontinent ungezählte Indianer umgebracht. Andere wurden versklavt oder verendeten an Seuchen.
Was hat all dies mit dem Bürgerrecht zu tun? Ganz einfach: Mit Ausnahme der wenigen überlebenden Indianer gäbe es schlicht und einfach keine Amerikaner! Jeder einzelne Weisse, Schwarze oder Mischling wäre Ausländer! Das wollten die Eroberer natürlich verhindern.
Die Lösung: das Bürgerrecht durch Geburt (ius soli) wurde angewendet.
Diese Erklärung wird uns von den Bundesbeamten nicht geliefert. Nichtwissen oder Absicht? Dies kann ich nicht beurteilen.
Aber ich bin guter Dinge, dass die Schweizer Bürger sich von unqualifizierter Behördenpropaganda nicht manipulieren lassen.
Auch die folgenden Fakten wollen die Verfasser des Abstimmungsbüchleins nicht auf den Tisch legen: Bereits heute bürgert die Schweiz im Verhältnis zur Gesamtbevölkerung über 3x mehr Ausländer ein als die EU-Staaten. Ohne automatische Einbürgerung der so genannt dritten Generation! Trotzdem leben bei uns 4x mehr Ausländer als im „Europa der offenen Grenzen“.
Jeder hat das Recht, selbst zu entscheiden. Zu den Bürgerrechtsvorlagen stimme ich aus Ueberzeugung 2x Nein.
Roland Rino Büchel, Kantonsrat SVP